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Diese charmante Doppelhaushälfte, erbaut im Jahr 1959 und 1976 durch einen Anbau erweitert, befindet sich in einer ruhigen Wohngegend in Rheine. Mit einem großzügigen Grundstück und einem vielseitig nutzbaren Nebengebäude bietet diese Immobilie ideale Voraussetzungen für Familien oder Paare, die sich Raum und Ruhe wünschen. Das Haus benötigt jedoch eine umfassende Renovierung, was den neuen Eigentümern die Möglichkeit gibt, es nach ihren eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen zu gestalten.
Im Erdgeschoss empfängt das Haus seine Bewohner und Gäste mit einer gut durchdachten Raumaufteilung. Die Küche bietet ausreichend Platz, um sie nach individuellen Wünschen zu gestalten. Das angrenzende Wohnzimmer, hell und freundlich, bietet Raum für gesellige Stunden und lädt zum Entspannen ein. Ein zusätzliches Zimmer auf dieser Etage kann flexibel genutzt werden, sei es als Büro für das Homeoffice oder als Gästezimmer. Ein praktisches Gäste-WC rundet das Raumangebot im Erdgeschoss ab.
Im Obergeschoss befinden sich die Schlafräume sowie ein Tageslichtbad.
Besonderen Mehrwert bietet der geräumige Keller, der viel Stauraum für Haushaltsgeräte, Werkzeuge oder andere Dinge bereitstellt, die nicht im täglichen Gebrauch sind. Ergänzt wird das Raumangebot durch ein separates Nebengebäude auf dem Grundstück. Dieses Gebäude eröffnet zahlreiche Möglichkeiten: Ob als Werkstatt, Hobbyraum oder als Rückzugsort zum Entspannen und Spielen – hier können sich die neuen Eigentümer ganz nach ihren Vorlieben entfalten.
Das weitläufige Grundstück bietet zudem Platz, um im Freien zu relaxen oder es nach eigenen Ideen zu gestalten. Hier finden sich sowohl sonnige als auch schattige Plätze, die sich perfekt für Gartenpartys oder als Spielbereich für Kinder eignen.
Die Immobilie ist insgesamt renovierungsbedürftig, was jedoch eine einmalige Gelegenheit darstellt, das Haus ganz nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Der Energieausweis ist in Vorbereitung und wird zur Besichtigung vorgelegt.
– Doppelhaushälfte
– Baujahr 1959, Anbau 1976
– Wohnfläche ca. 133 Quadratmeter
– Grundstück ca. 418 Quadratmeter
– 5 Zimmer, Küche, Bad, Gäste-WC
– Vollkeller
– Terrasse mit Garten
– Garage
Nutzen Sie die Gelegenheit einer persönlichen Besichtigung und überzeugen Sie sich von den Vorteilen dieses gemütlichen Objektes in einem schönen Wohnumfeld.
Das Objekt wird vermittelt ohne Gewähr für Größe, Güte und Beschaffenheit. Alle Angaben beruhen auf Informationen des Immobilieneigentümers. Für die Richtigkeit der Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Haftung übernehmen.
Finanzierung:
Unsere Kreditanfragen gehen an mehr als 70 Banken. Wir können Ihnen einen attraktiven Zinssatz und zügige Angebotsausarbeitung mit einem auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Finanzierungskonzept garantieren.
Mit ca. 80.000 Einwohnern und guten Perspektiven für die Zukunft – so präsentiert sich die Stadt Rheine.
Ob zum Wohnen, Lernen, Arbeiten oder Erleben: Rheine bietet auf 146 Quadratkilometern ein attraktives Leben an der Ems.
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Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Harbring Immobilien, Emsstraße 5, 48291 Telgte, Telefon 02504-9323270, Telefax 02504-9323272, info@harbring-immobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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